Seit 2022 steht den Schifffahrtstreibenden mit CEERIS ein Portal für das elektronische Melden von Transportmeldungen zur Verfügung. Es ermöglicht Schiffsbetreibern, die den Donaukorridor und die Elbe in der Tschechischen Republik befahren, alle Meldepflichten für einen Transport in den teilnehmenden Ländern zu erfüllen, indem sie nur einmal melden und die Daten nur einmalig eingeben.
Gefahrgutmeldung
Jeglicher Transport von gefährlichen Gütern auf österreichischen Wasserstraßen muss gemäß den Bestimmungen der Wasserstraßen-Verkehrsordnung §8.02, Abs. 1 sowie des ADN der Schleusenaufsicht gemeldet werden und hat spezifische Schiffs-, Reise-, und Güterinformationen zu enthalten.
Das Meldeformular für die Beförderung gefährlicher Güter steht hier zum Download zur Verfügung:
Statistikmeldung
Für die Erstellung der Binnenschifffahrtsstatistik muss die „Zählkarte für Schiffe im Güterverkehr“ von Schiffsführerinnen und Schiffsführer aller Schiffe, die auf der Donau durch Österreich transitieren gemäß Binnenschifffahrts-Statistikverordnung BGBI. II Nr. 129/2005 ausgefüllt werden.
Das Statistikformular für Güterschiffe im Transitverkehr und weitere Informationen stehen hier zum Download zur Verfügung:
Nähere Informationen zur Binnenschifffahrtserhebung können der Website der Statistik Austria entnommen werden.