Die Entladung von Gütern - in Versandstücken, in loser Schüttung oder in flüssiger Form - von Schiffen, kann, sofern sie nicht sorgfaltsgemäß durchgeführt wird, zu Gewässerverunreinigungen und im ungünstigsten Fall sogar zu Gewässerverschmutzungen führen. Insbesondere mit Ladungsrückständen belastete Waschwässer können eine Gefahr der Gewässerverunreinigung bewirken.
Zur Vermeidung der Gefahr einer Gewässerverunreinigung hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) den Leitfaden "Waschwasser mit Ladungsrückständen – Entladungsstandards für die österreichische Wasserstraße" erarbeitet.
Der Leitfaden gilt für mit Ladungsrückständen belastete Waschwässer (inkl. Niederschlagswasser, das aus diesen Laderäumen stammt oder mit Laderückständen in Kontakt
gekommen ist) und richtet sich an die für die Entladung verantwortlichen Personen.