Die Karten wurden auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Informationen angefertigt und werden bei Vorliegen neuerer Daten (z.B. über zwischenzeitlich durchgeführte wasserbauliche Maßnahmen oder Veränderungen der Stromsohle nach Hochwasserereignissen) aktualisiert. Es kann jedoch keine Haftung für die vollständige Richtigkeit der Karteninformationen übernommen werden. Speziell die integrierten Tiefendaten können sich aufgrund flussmorphologischer Gegebenheiten und Baggerungen laufend ändern. Sie können daher lediglich als Information ohne behördliche Haftungsgarantie angesehen werden.

In der Regel werden die freien Fließstrecken (Wachau und östlich von Wien) jährlich, Seichtstellen (gemäß DoRIS Seichtstellen  < 2,50 m bezogen auf RNW) monatlich und Staubereiche alle 4-5 Jahre aktualisiert. Das Messdatum bei der jeweiligen Schiffsposition kann direkt am Inland ECDIS Viewer über Pickreport abgefragt werden.
 
Derzeit werden in den österreichischen Inland ENCs Tiefendaten für folgende Abschnitte zur Verfügung gestellt:

1872.7 - 1921.0 östlich von Wien
0.1 - 17.0 Donaukanal
1921.4 - 1949.0 Stauraum Freudenau
1949.6 - 1979.3 Stauraum Greifenstein
1980.45 - 1998.0 Stauraum Altenwörth
1998.0 - 2038.0 Wachau
2038.3 - 2060.1 Stauraum Melk
2060.5 - 2094.4 Stauraum Ybbs
2095.9 - 2119.4 Stauraum Wallsee
2120.2 - 2146.7 Stauraum Abwinden
2147.3 - 2162.6 Stauraum Ottensheim
2163.0 - 2203.0 Stauraum Aschach
2203.4 - 2223.2 Stauraum Jochenstein

Bei den Pegeln sind in den Inland ENCs Referenzbereiche angegeben. Innerhalb dieser Bereiche können die aktuellen Fahrwassertiefen und Durchfahrtshöhen bei Brücken an Hand der aktuellen Pegelwerte, die über diese Website oder über Inland AIS übertragen werden, berechnet werden. Dabei wird im Hinblick auf die Sicherheit der Schifffahrt eine Genauigkeit von 10 cm erzielt. Die tatsächlichen Wassertiefen und Durchfahrtshöhen können auch mehr als 10 cm über den berechneten Werten liegen.

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Kundmachung schifffahrtspolizeilicher Regelungen gemäß § 22 des Schifffahrtsgesetzes, BGBl. I Nr. 62/1997 idF BGBl. I Nr. 9/1998, ausschließlich durch die Aufstellung bzw. Entfernung von Schifffahrtszeichen erfolgt. Die Navigationskarte stellt nur eine Information für den Schiffsführer dar. Insbesondere bei kurzfristiger Aufstellung von Schifffahrtszeichen kann es zu Abweichungen zwischen der tatsächlichen Situation und der Karte kommen. Die Gültigkeit der Verordnungen wird dadurch nicht beeinflusst.
 
Die Karten wurden sorgfälltig überprüft und kontrolliert. Falls Ihnen Fehler auffallen bitten wir Sie diese an johannes.nemeth[at]viadonau.org zu schicken.